Jugendarbeitsschutz

 

 

- Wer noch unter 18 Jahre alt ist und mit einer beruflichen Lehre beginnen will, muss zuvor ärztlich untersucht werden. Diese Jugendarbeitsschutzuntersuchung kann bei uns durchgeführt werden. Die Untersuchung kann frühestens 14 Monate vor Arbeitsbeginn erfolgen. Die Kosten trägt das Land Schleswig Holstein.

 

- Nach der Untersuchung wird eine Bescheinigung für die Eltern und den Arbeitgeber ausgefüllt. Darauf wird vermerkt, ob eventuell bestimmte Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht ausgeführt werden dürfen. Bei sonst gesunden Jugendlichen gibt es jedoch meistens keine Einschränkungen.

 

- Vor dieser für sie kostenlosen Untersuchung muss unbedingt ein Untersuchungsberechtigungsschein von Ihnen besorgt werden.  Diesen erhalten Sie im Rathaus von Bad Segeberg beim Bürgeservice.